Erfolgsaussichten einer Verfassungsklage |
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Da in dem Parallelthread Diskussionen ?ber die Aussichten einer Verfassungsklage wegen der angeblichen Unterdr?ckung der Kritik an der Relativit?tstheorie nicht erw?nscht sind, mache ich hiermit einen neuen Thread auf.
Erstmal muss man sich nat?rlich fragen, wie man ?berhaupt einen Prozess vor das BVerfG bringt. Der hier zu w?hlende Weg ist sicherlich die Verfassungsbeschwerde. Allerdings gibt es hier ein kleines Problem (Zitat: http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde
Zitat: |
Grunds?tzlich kann sich die Verfassungsbeschwerde gegen alle Akte der ?ffentlichen Gewalt richten, also gegen Rechtsnormen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungshandeln. Die Verfassungsbeschwerde muss schriftlich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Sie muss das verletzte Recht bezeichnen und die Rechtsverletzung (den hoheitlichen Akt) angeben. |
Tja. Damit siehts bereits ziemlich schlecht aus. Denn es werden ja keine "Akte ?ffentlicher Gewalt" beanstandet, sondern das inhaltliche Verhalten der "Wissenschaft", auf die die ?ffentliche Gewalt nach Artikel 5 GG keinen Einfluss hat. Ich wage damit mal die Behauptung, dass eine eventuelle Verfassungsbeschwerde nicht zu gelassen werden w?rde. Ich bin aber kein Jurist. Wenn also jemand vom Fach hier mitliest, dann k?nnte sie/er sich ja mal zu diesem Thema ?u?ern.
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